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Entgelttabelle für die Benutzung der Sportanlagen der Gemeinde Atting

 

 

Aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Atting folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der von der Gemeinde Atting betriebenen und unterhaltenen Sportanlagen.

Laut Gemeinderatsbeschluss Nr. 176 vom 29.11.2023 werden für die Benutzung der Mehrzweckhalle Atting folgende Entgelte festgelegt: 

 § 1 Gebührenpflicht

Für die Benutzung der Sportanlagen und seiner Einrichtungen werden Entgelte nach dieser Satzung erhoben.

 

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer die Sportanlagen mit ihren Einrichtungen nutzt und die Leistungen in Anspruch nimmt.

 

 § 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht für die Benutzungsgebühr mit dem Betreten und der Benutzung der Sportanlagen. Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig. 

 

§ 4 Gebühren

(A) Die Entgelte werden wie folgt festgesetzt:

Laufende Entgelte

Für die Benutzung der Halle der Mehrzweckhalle der Gemeinde Atting beträgt das Entgelt je Übungsstunde (60 Min.) für die laufende Benutzung

für ortsansässige Vereine                    8,00 €

für auswärtige Vereine                       12,50 €

für Schulen                                         10,00 €

ortsansässige Gewerbetreibende      25,00 €

auswärtige Gewerbetreibende           30,00 €

ortsansässige Privatpersonen           12,00 €

auswärtige Privatpersonen                15,00 €  

 

Die Gemeinde kann im Einzelfall abweichende Sätze bestimmen. 

Wird eine Veranstaltung nicht rechtzeitig abgesagt, ist sie in jedem Fall so abzurechnen, 

wie wenn sie stattgefunden hätte. 

Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich. 

Falls erforderlich, ist auch eine monatliche Abrechnung möglich. 

 

(B) Sondernutzung

a) Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen ohne Eintritt

     ohne Bestuhlung, ohne Tische                                                                 35,00 €/Tag

     mit Bestuhlung und Tische                                                                       75,00 €/Tag

 

b) Veranstaltungen örtlicher Vereine und Institutionen mit Eintritt

     ohne Bestuhlung, ohne Tische                                                                 70,00 €/Tag

     mit Bestuhlung und Tische                                                                      120,00 €/Tag

c) Veranstaltungen kommerzieller Art mit oder ohne Einrichtung

   10 % der Eintrittsgelder, jedoch mindestens                                              200,00 €/Tag

d) Nutzung durch Privatpersonen für private Anlässe                                   100,00 €/Tag

 

Bei den in Abschnitt A. und B. genannten Entgeltsätzen handelt es sich um Nettobeträge.

Die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) wird zusätzlich berechnet. 

Die Entgelttabelle gilt ab dem 01.01.2024

Personalkosten:

Zu den Gebühren nach Ziff. 2 a) mit e) werden die in Bezug auf die jeweilige Veranstaltung anfallenden Personalkosten für den Hausmeister sowie die Bauhofmitarbeiter zum Auslegen des Hallenbodens, zum Aufstellen der Stühle und Tische sowie die zusätzlich notwendigen Reinigungskosten gesondert in Rechnung gestellt.

Soweit die örtlichen Vereine bzw. Institutionen für die vorgenannten Arbeiten kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung stellen, entfallen diese zusätzlichen Personalkosten.

(2) Der Veranstalter hat anfallende Kosten für die Sicherheitsdienste wie Ordner, Feuerwehr und Sanitätswachen zu tragen.

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